Der 20. Internationale Aeolus Bläserwettbewerb 2026 wird ausgeschrieben für die Fächer Trompete, Posaune und Tuba
7.–13.
September
2026
Der 20. Internationale Aeolus Bläserwettbewerb 2026 wird ausgeschrieben für die Fächer Trompete, Posaune und Tuba
Der Wettbewerb ist öffentlich.
Der Wettbewerb wird vom 07. bis zum 13. September 2026 in Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland, stattfinden.
Am „Internationalen Aeolus Bläserwettbewerb“ können junge Solist:innen jeder Nationalität teilnehmen, die am oder nach dem 1. Januar 1998 geboren sind.
Die Anmeldung muss bis zum 30. April 2026 online erfolgen über die Bewerbungsplattform muvac:
www.muvac.com/aeolus-international-competition
Anmeldung wird auf muvac ab Ende Januar 2026 möglich sein.
Teilnehmer:innen müssen der Anmeldung folgende Unterlagen beifügen:
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Zulassung der Teilnehmer:innen erfolgt durch die Wettbewerbsleitung auf Grund der sich aus der Kurzbiographie nach Nummer 6 ergebenden Qualifikation. Bei vergleichbarer Qualifikation entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Wettbewerb.
Zum Wettbewerb zugelassene Bewerber:innen erhalten bis zum 31. Mai 2026 eine schriftliche Bestätigung der Zulassung.
Die Anmeldegebühr beträgt EUR 180,00. Diese ist nach Bestätigung der Zulassung zur Teilnahme bis spätestens 31. Mai 2025 spesenfrei für den Empfänger einzuzahlen. Alle Teilnehmer:innen, die zum Wettbewerb in Düsseldorf erscheinen, erhalten EUR 130,00 der Anmeldegebühr zurück, so dass die tatsächliche Anmeldegebühr nur EUR 50,00 beträgt.
Empfänger: Sieghardt Rometsch-Stiftung
IBAN: DE59 3003 0880 0014 3700 05
BIC: TUBDDEDD
Verwendungszweck: Aeolus-Wettbewerb, Name des Teilnehmers
Auf der Überweisung oder dem Scheck ist der Name der Wettbewerbsteilnehmerin / des Wettbewerbsteilnehmers deutlich lesbar anzugeben, auch dann, wenn er nicht selbst einzahlt. Die Anmeldegebühr wird in Höhe von EUR 50,00 in keinem Fall zurückerstattet.
Eine verspätete oder unterlassene Einzahlung der Teilnehmergebühr führt zum Verlust der Zulassung zum Wettbewerb.
Den Teilnehmer:innen stehen für den Wettbewerb anerkannte Pianist:innen unentgeltlich zur Verfügung. Teilnehmer:innen können privat und auf eigene Kosten Klavierbegleitung mitbringen. Der Name der Klavierbegleiterin / des Klavierbegleiters ist auf dem Anmeldeformular einzutragen.
Verpflegung und Übernachtungskosten sind von den Teilnehmer:innen und Klavierbegleiter:innen selbst zu übernehmen.
An- und Abreise zahlen Teilnehmer:innen und Klavierbegleiter:innen selbst.
Für alle Teilnehmer:innen besteht durch ihre Anmeldung die Verpflichtung, sich während der Dauer des Wettbewerbs von allen beruflichen Verpflichtungen und Konzerten freizuhalten.
Der Veranstalter des Wettbewerbs ist berechtigt, alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs akustisch und optisch aufzuzeichnen und zur Propagierung des Wettbewerbs zu verwenden. Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Rundfunk- und Fernsehanstalten die Übertragung, die Aufzeichnung und Sendung aller Wettbewerbsveranstaltungen zu genehmigen. Für die Wettbewerbsteilnehmer:innen entstehen hieraus keine Vergütungsansprüche.
Die Preisträger:innen verpflichten sich, ohne Honorar an dem Preisträgerkonzert mitzuwirken.
Die Wettbewerbsorganisation übernimmt keinerlei Haftung für die Instrumente und das Eigentum der Teilnehmer:innen.
Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin / der Teilnehmer mit den Bedingungen des Wettbewerbs einschließlich der Bedingungen des Wettbewerbsablaufs und des Pflichtprogramms einverstanden.