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Aeolus Bläserwettbewerb

Bedingungen

1
Der 21. „Internationale Aeolus Bläserwettbewerb“ 2027 wird ausgeschrieben für die Fächer Fagott, Klarinette und Oboe.
2
Der Wettbewerb ist öffentlich.
3
Der Wettbewerb wird vom 13. bis zum 19. September 2027 in Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland, stattfinden.
4
Am „Internationalen Aeolus Bläserwettbewerb“ können junge Solist:innen jeder Nationalität teilnehmen, die am oder nach dem 1. Januar 1999 geboren sind.
5

Die Anmeldung muss bis zum 30. April 2027 online erfolgen über die Bewerbungsplattform muvac:

www.muvac.com/aeolus-international-competition
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Die Teilnehmer:innen müssen folgende Unterlagen bereitstellen bzw. ihr muvac-Profil auf Vollständigkeit prüfen:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde, des Personalausweises oder eines anderen offiziellen Dokumentes
  • ein aktualisiertes muvac-Profil mit Profilfoto
  • vollständige Angaben zu Lehrer:innen
  • vollständige Angaben zu vergangenen und aktuellen Tätigkeiten/Anstellungen (insbesondere Orchester und Orchesterakademien)
  • Angaben zu Teilnahmen und erreichten Preisen bei Wettbewerben
  • Angaben zu Stipendien, Auszeichnungen und Diplomen
  • eine Kurzbiographie in deutscher oder englischer Sprache
  • ein aktuelles Foto
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Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Zulassung der Teilnehmer:innen erfolgt durch die Wettbewerbsleitung auf Grund der sich aus Nummer 6 ergebenden Qualifikationen. Bei vergleichbarer Qualifikation entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Wettbewerb.

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Zum Wettbewerb zugelassene Bewerber:innen erhalten bis zum 15. Mai 2027 eine Bestätigung der Zulassung über muvac.
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Die Anmeldegebühr beträgt 180,00 €. Diese ist nach Bestätigung der Zulassung zur Teilnahme bis spätestens 31. Mai 2027 spesenfrei für den Empfänger einzuzahlen. Alle Teilnehmer:innen, die zum Wettbewerb in Düsseldorf erscheinen, erhalten jeweils 130,00 € der Anmeldegebühr zurück, so dass die tatsächliche Anmeldegebühr nur 50,00 € beträgt.

Empfänger: Sieghardt Rometsch-Stiftung
IBAN: DE06 5121 0606 9780 6437 02
BIC: BNPADEFFXXX
Verwendungszweck: Aeolus-Wettbewerb, Name und Instrument

Auf der Überweisung ist der Name der Wettbewerbsteilnehmerin / des Wettbewerbsteilnehmers deutlich lesbar anzugeben, auch dann, wenn er/sie nicht selbst einzahlt. Die Anmeldegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.

Eine verspätete oder unterlassene Einzahlung der Teilnehmergebühr führt zum Verlust der Zulassung zum Wettbewerb.

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Den Teilnehmer:innen stehen für den Wettbewerb anerkannte Pianist:innen unentgeltlich zur Verfügung.

Teilnehmer:innen können privat und auf eigene Kosten Klavierbegleitung mitbringen. Der Name des Klavierbegleiters / der Klavierbegleiterin ist bei der Annahme der Einladung zum Wettbewerb anzugeben.

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Verpflegung und Übernachtungskosten sind von den Teilnehmer:innen und Klavierbegleiter:innen selbst zu übernehmen.
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An- und Abreise zahlen Teilnehmer:innen und Klavierbegleiter:innen selbst.
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Für alle Teilnehmer:innen besteht durch ihre Anmeldung die Verpflichtung, sich während der Dauer des Wettbewerbs von allen beruflichen Verpflichtungen und Konzerten freizuhalten.
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Der Veranstalter des Wettbewerbs ist berechtigt, alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs akustisch und optisch aufzuzeichnen und zur Propagierung des Wettbewerbs zu verwenden.

Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Rundfunk- und Fernsehanstalten die Übertragung, die Aufzeichnung und Sendung aller Wettbewerbsveranstaltungen zu genehmigen. Für die Wettbewerbsteilnehmer:innen entstehen hieraus keine Vergütungsansprüche.

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Die Preisträger:innen verpflichten sich, ohne Honorar an dem Preisträgerkonzert mitzuwirken.
16
Die Wettbewerbsorganisation übernimmt keinerlei Haftung für die Instrumente und das Eigentum der Teilnehmer:innen. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit den Bedingungen des Wettbewerbs einschließlich des Wettbewerbsablaufs und des Pflichtprogramms einverstanden.