Die Anmeldung muss bis zum 30. April 2027 online erfolgen über die Bewerbungsplattform muvac:
www.muvac.com/aeolus-international-competitionDie Teilnehmer:innen müssen folgende Unterlagen bereitstellen bzw. ihr muvac-Profil auf Vollständigkeit prüfen:
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Zulassung der Teilnehmer:innen erfolgt durch die Wettbewerbsleitung auf Grund der sich aus Nummer 6 ergebenden Qualifikationen. Bei vergleichbarer Qualifikation entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Wettbewerb.
Die Anmeldegebühr beträgt 180,00 €. Diese ist nach Bestätigung der Zulassung zur Teilnahme bis spätestens 31. Mai 2027 spesenfrei für den Empfänger einzuzahlen. Alle Teilnehmer:innen, die zum Wettbewerb in Düsseldorf erscheinen, erhalten jeweils 130,00 € der Anmeldegebühr zurück, so dass die tatsächliche Anmeldegebühr nur 50,00 € beträgt.
Empfänger: Sieghardt Rometsch-Stiftung
IBAN: DE06 5121 0606 9780 6437 02
BIC: BNPADEFFXXX
Verwendungszweck: Aeolus-Wettbewerb, Name und Instrument
Auf der Überweisung ist der Name der Wettbewerbsteilnehmerin / des Wettbewerbsteilnehmers deutlich lesbar anzugeben, auch dann, wenn er/sie nicht selbst einzahlt. Die Anmeldegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.
Eine verspätete oder unterlassene Einzahlung der Teilnehmergebühr führt zum Verlust der Zulassung zum Wettbewerb.
Den Teilnehmer:innen stehen für den Wettbewerb anerkannte Pianist:innen unentgeltlich zur Verfügung.
Teilnehmer:innen können privat und auf eigene Kosten Klavierbegleitung mitbringen. Der Name des Klavierbegleiters / der Klavierbegleiterin ist bei der Annahme der Einladung zum Wettbewerb anzugeben.
Der Veranstalter des Wettbewerbs ist berechtigt, alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs akustisch und optisch aufzuzeichnen und zur Propagierung des Wettbewerbs zu verwenden.
Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Rundfunk- und Fernsehanstalten die Übertragung, die Aufzeichnung und Sendung aller Wettbewerbsveranstaltungen zu genehmigen. Für die Wettbewerbsteilnehmer:innen entstehen hieraus keine Vergütungsansprüche.